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o. J. o. T. o. O.

(1314 oder 1315).

Heinrich, Bischof von Breslau, befiehlt Ungenannten, da während seiner Abwesenheit am Römischen Hofe viele Kanonikate, Würden, Pfarren und andere Benefizien der bischöfl. Kollatur okkupirt sind, durch Anschlag an die Domkirche alle Interessenten aufzufordern, dass sie vor dem Bischof erscheinen und ihre Titel nachweisen und zwar diejenigen, welche eine Praebende oder sonst ein Amt am Bresl. Dom oder bei der Kirche (zum h. Kreuz) besitzen, Donnerstag vor Oculi nächstkommend (1315 Febr. 20), diejenigen aber, welche in seinem Sprengel ausserhalb der Kirche (sc. Dom u. z. h. Kreuz) solche innehaben, Donnerstag vor Lätare (1315 Febr. 27). Die Adressaten sollen dies Mandat mit ihren Siegeln versehen zurückgeben.

Cod. dipl. Sil. V, 71.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.